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AGB

​PH Feuerwerke - Phil-Lucas Houser 

Klederingerstrasse 15/4/6

2320 Schwechat

Tel: +43 6763284144

Mail: office@ph-feuerwerke.at

Web und Shop: www.ph-feuerwerke.at

UID Nr: ATU81720425
1. den *Handel mit Pyrotechnik* und
2. die *Durchführung von Feuerwerken
   

1)... Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für 

 den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen
die Planung, Organisation und Durchführung von Feuerwerken

 gegenüber Unternehmern und Verbrauchern.

 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern diesen   nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

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## 2. Rechtsgrundlagen

Die angebotenen Leistungen unterliegen insbesondere:

* dem *Pyrotechnikgesetz 2010 (Österreich)*
* den jeweils geltenden Pyrotechnikverordnungen
* dem Gewerberecht
* dem Konsumentenschutzgesetz (bei Verbrauchern)

Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.

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# TEIL A – HANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN

## 3. Alters- und Berechtigungsnachweis

(1) Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenzen.

F1-  12 Jahre

F2-  16 Jahre

P1-  18 Jahre

T1-  18 Jahre
(2) Für Produkte der Kategorie F3, F4, T2 oder P2 ist ein entsprechender Befähigungs- bzw. Berechtigungsnachweis vorzulegen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen.

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## 4. Lieferbedingungen

(1) Lieferungen erfolgen Ausschließlich  über PH Feuerwerke.
(2) Versand erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Transportvorschriften (ADR).
(3) Teillieferungen sind zulässig.

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## 5. Rückgabe & Widerruf

(1) Aus Sicherheitsgründen sind pyrotechnische Gegenstände vom Umtausch ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig. Ausgenommen die Ware ist bei Lieferung Beschädigt.
(2) Für Verbraucher gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), soweit dieses nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

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## 6.  Verwendung

Der Kunde verpflichtet sich:
* zur Einhaltung regionaler Abbrennverbote
* zur Einhaltung aller Sicherheitsabstände

Eine Haftung für unsachgemäße Verwendung ist ausgeschlossen.

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# TEIL B – DURCHFÜHRUNG VON FEUERWERKEN

## 7. Vertragsabschluss

Ein Vertrag über die Durchführung eines Feuerwerks kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

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## 8. Genehmigungen

(1) Behördliche Anzeigen oder Genehmigungen nach dem Pyrotechnikgesetz werden – sofern nicht anders vereinbart – vom Auftragnehmer eingeholt.
(2) Der Kunde stellt notwendige Grundstückszustimmungen zur Verfügung.

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## 9. Sicherheitsbestimmungen

(1) Die Durchführung erfolgt ausschließlich durch befugte Pyrotechniker.
(2) Sicherheitsabstände sind zwingend einzuhalten.
(3) Den Anweisungen des Pyrotechnikers ist Folge zu leisten.

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## 10. Witterung & höhere Gewalt

(1) Bei ungeeigneter Witterung (z.B. Sturm, starke Trockenheit, behördliches Verbot) kann das Feuerwerk verschoben oder abgesagt werden.
(2) Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

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## 11. Preise & Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Anzahlungen in Höhe von 50% sind bei Auftragserteilung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet.

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## 12. Stornobedingungen

Bei Stornierung durch den Kunden gelten folgende Stornosätze:

* bis 30 Tage vor Termin: 50%
* 29–7 Tage: 60%
* unter 7 Tage: 70%

Bereits bestellte Spezialeffekte werden voll verrechnet.

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## 13. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – außer bei Personenschäden – ausgeschlossen.
(3) Für Schäden durch Dritte oder durch Missachtung von Sicherheitsanweisungen wird nicht gehaftet.

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## 14. Versicherung

Der Auftragnehmer verfügt über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für pyrotechnische Tätigkeiten.

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## 15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß Österreichischem Recht verarbeitet.

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## 16. Gerichtsstand & anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers, sofern gesetzlich zulässig.

 

 

Bis zur Vollständigen Bezahlung der Ware bleibt dies das Eigentum von PH Feuerwerke / Phil-Lucas Houser.


 

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